Der Entwurf des Bundeskabinetts führt im Bereich Elektrokleinstfahrzeuge eine verschuldensunabhängige Haftungspflicht für Halter ein und schreibt bei Fahrerinnen und Fahrern ein vermutetes Verschulden fest, um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutlich zu erleichtern. Der Automobilclub KS e.V. stellt in seiner Untersuchung Daten zu steigenden Unfallzahlen vor, erklärt die Zielsetzung der Reform und betont die langfristig positiven Effekte dieser Rechtsanpassung auf das Sicherheitsniveau im städtischen Verkehr sowie auf die Akzeptanz von Sharing-Angeboten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Unfallbeteiligung 2024: laut Statistik: 83,9 Prozent Betroffene waren Scooter-Fahrer
In deutschen Städten meldete die Polizei 2024 insgesamt 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, ein Anstieg um 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei diesen Unfällen starben 27 Menschen; 83,9 Prozent der Verletzten waren selbst Rollerlenkende. Als Hauptursachen wurden unsachgemäße Nutzung von Fahrbahn und Radwegen, Alkoholeinfluss, zu hohe Geschwindigkeit und Missachtung von Vorfahrtsregeln identifiziert. Diese Zahlen verdeutlichen, wie notwendig flächendeckende Präventionsprogramme sowie verbesserte Infrastrukturmaßnahmen sind.
Forderungen nach Haftpflichtpflicht für E-Scooter wachsen mit deutlicher Unfallstatistik
In der aktuellen Gesetzeslage werden E-Scooter bis 20 km/h als Elektrokleinstfahrzeuge definiert, wodurch sie nicht der Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge unterliegen. Daher müssen Unfallopfer nachweisen, dass die Fahrern fahrlässig oder vorsätzlich handelten, um Ersatzansprüche durch Versicherungen geltend zu machen. Während im Jahr 2020 nur 1.150 Drittschäden reguliert wurden, verzeichnete die Versicherungsbranche bis 2024 knapp 5.000 solcher Fälle, was eine Debatte über Haftungsverschärfungen auslöste. Fachgremien empfehlen eine Neuregelung zur Vereinfachung der Beweisführung.
Flottenanbieter erhalten jetzt Rechtssicherheit durch einheitliche Haftpflichtregelung für E-Scooter
Im Entwurf vom 18. März ist vorgesehen, dass diejenigen, die E-Scooter oder Segways betreiben, unabhängig von einem Verschulden haftpflichtrechtlich in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig gilt für jede Fahrerin und jeden Fahrer eine vermutete Schuld, was die Beweisführung für Geschädigte vereinfacht. Diese Neufassung soll die Regulierung von Unfallschäden effizienter gestalten, die Versicherungsabwicklung optimieren und eine stabilere Grundlage für Sharing-Angebote in der Stadt gewährleisten.
Gesetzlicher Haftungsrahmen fördert ressourcenschonende, effiziente Mobilität und Verkehrsentlastung urban
Die neue E-Scooter-Haftpflichtregelung versetzt Sharing-Anbieter in die Lage, ihre Versicherungsstrategien gezielt anzupassen und eine schnelle Abwicklung von Schadensansprüchen zu erzielen. Für Fahrerinnen und Fahrer sind klare Haftungsvorgaben gegeben, welche die Abwicklung im Unfallszenario erleichtern. Einheitliche gesetzliche Regelungen stärken das Vertrauen in städtische Mikromobilitätsdienste, fördern kontrolliertes Fahrverhalten und wirken unterstützend bei der Freihaltung von Gehwegen durch systematisch abgestellte Fahrzeuge. Gleichzeitig profitieren Versicherer, Anbieter und Nutzer von klar definierten Prozessen und optimierten Tarifen.
Differenzierte Mobilitätsregelung ermöglicht jetzt zielgenauen Haftungsrahmen für langsame Fahrzeuge
Durch die gezielte Ausnahmeregelung bleiben motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie andere langsam Fahrer Fahrzeuge von der Gefährdungshaftung unberührt. Diese Besonderung ermöglicht eine klare Trennung der Rechtsvorschriften im Vergleich zu E-Scootern und Segways. Gesetzgeber und Verwaltung erhalten so die Freiheit, Haftungs- und Versicherungsvorgaben speziell auf technische Höchstgeschwindigkeiten und Nutzungsszenarien abzustimmen. Das Ergebnis ist eine transparente, rechtskonforme Regulierung, die praktikable Lösungen fördert und Sicherheit im Verkehrsalltag verbessert und Effizienz steigert nachhaltig.
Durch die geplante Haftpflichtreform mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter und Unterstellung des Fahrverschuldens entstehen klar geregelte Verantwortlichkeiten. Unfallopfer profitieren von geringeren Hürden bei der Geltendmachung von Schadenersatz, da das Verschulden nicht mehr umfassend bewiesen werden muss. Sharing-Anbieter können ihre Versicherungskonzepte künftig gezielt ausrichten. Nutzer profitieren von eindeutigen Haftungsstandards, die das Sicherheitsgefühl stärken und die Nutzung von E-Scootern in urbanen Räumen fördern. Schnellere Regulierungen, reduzierte Abwicklungszeiten und mehr Vertrauen bei Nutzern.

