Verbandspräsident Wessels bezeichnet bayerischen Vorschlag als einen fatalen Mandanten-Schaden

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Die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammern haben im Rahmen der 96. JuMiKo den bayerischen Entwurf zur Absenkung des Rechtsdienstleistungsgesetzes entschieden abgelehnt. Sie machen deutlich, dass Rechtsschutzversicherer als auf Profitorientierung ausgerichtete Unternehmen systemische Interessenkonflikte riskieren und somit den unabhängigen Mandantenschutz untergraben würden. Das geltende RDG legt klare berufsrechtliche Pflichten fest, die Transparenz, Schweigepflicht und Qualität der Beratung garantieren. Die Kammern fordern deshalb eine Ablehnung des Vorschlags durch Bund und Länder. dringend.

Geltendes Rechtsdienstleistungsgesetz: BRAK verteidigt Mandantenschutz bundesweit nachdrücklich gegen Bayerninitiative

An der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beteiligen sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidenten regionaler Rechtsanwaltskammern, um das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz zu verteidigen. Zahlreiche Stellungnahmen aus allen Bundesländern untermauern ihre Kritik am bayerischen Vorschlag, der ihrer Ansicht nach die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung infrage stellt. Im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Wahrung berufsrechtlicher Integrität fordern sie einheitlich die Zurücknahme dieses Vorstoßes. Sie betonen, dass berufsrechtliche Standards und Mandantenschutz höchste Priorität haben.

Kostensenkung in Versicherungsberatung geht zu Lasten effektiver Mandantenvertretung dauerhaft

Rechtsschutzversicherer defizitieren als gewinnorientierte Berater oft in Transparenz, da sie Kostensenkung und Ertragssteigerung priorisieren. Dabei entstehen Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten selten kommuniziert werden. Versicherte müssen deshalb oftmals mehrmals intervenieren, bevor sie zugesagte Deckungszusagen tatsächlich erhalten. Diese Vorgehensweise vermindert die Verlässlichkeit und Zugänglichkeit des Rechtsschutzes und untergräbt das Vertrauen in die Beratung, da wirtschaftliche Ziele über den individuellen Schutz der Versicherten gestellt werden und macht deutlich, dass unabhängige Rechtsberatung unerlässlich.

Versichererentscheidung ohne anwaltliche Prüfung gefährdet effektive und gerechte Rechtsdurchsetzung

Wird die Rechtsberatung unmittelbar von Versicherungsunternehmen organisiert, fehlt eine neutrale und berufsrechtlich überwachte Instanz zur Kontrolle der Kostenübernahme. Mandanten laufen Gefahr, dass berechtigte Ansprüche aus betriebswirtschaftlichen Gründen abgelehnt oder unzureichend behandelt werden. Professionelle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hingegen vertreten Mandanten eigenverantwortlich und sorgen für eine zielgerichtete Strategieentwicklung. Ihre professionelle Verschwiegenheitspflicht und Interessenkonfliktvermeidung garantieren einen verlässlichen, transparenten und leicht zugänglichen Rechtsschutz.

Klare RDG-Vorschriften zu Schweigepflicht und Unabhängigkeit stärken professionelle Beratung

Anwältinnen und Anwälte handeln gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz unter strikten Berufsregeln, die Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Konfliktvermeidung festschreiben. Diese rechtlichen Sicherungsmechanismen sind essenziell für eine transparente, qualitativ hochwertige Mandatsbetreuung und stärken das Vertrauen der Mandantinnen und Mandanten. Während Versicherer als reine Wirtschaftsunternehmen auf Gewinnmaximierung abzielen, sorgt die berufsrechtliche Kontrolle der Anwaltschaft dafür, dass persönliche oder unternehmerische Interessen niemals die juristische Beratung und Vertretung der Mandantschaft beeinträchtigen.

Wessels: Organisatorische Trennung kann Interessenkonflikte keineswegs wirklich wirksam verhindern

Der Vorschlag Bayerns, Rechtsschutzversicherern erweiterte Beratungsbefugnisse einzuräumen, stößt bei Dr. Ulrich Wessels auf scharfe Kritik: Er bewertet ihn als Geschenk an Versicherer zu Lasten der Mandanten. Wessels erklärt, dass organisatorische Trennungen innerhalb von Versicherungsunternehmen keine effektive Trennlinie gegen Interessenkonflikte darstellen und solche Maßnahmen als Scheinlösung anzusehen sind. Er erwartet von den Justizministerinnen und Justizministern von Bund und Ländern eine eindeutige Ablehnung, um die Integrität der Rechtsberatung zu erhalten.

Unabhängige Beratung durch RDG schützt Mandantenrechte effektiv vor Versichererinteressen

Durch die konsequente Wahrung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewährleistet die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit der anwaltlichen Mandatsführung. Mandanten erhalten professionelle, nachvollziehbare Beratung, die strikten berufsrechtlichen Vorgaben entspricht und vor wirtschaftlichen Einflüssen schützt. Die gesetzlichen Regelungen verhindern Interessenkonflikte, sichern die Mandantenautonomie und bieten einen unkomplizierten Zugang zu juristischer Unterstützung. So trägt die Initiative langfristig zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei und fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwälten und Mandanten.

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