Unterschiedliche Fahrradtypen für unterschiedliche Bedürfnisse

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Diensträder im Fokus: Worauf Arbeitgeber bei der Wahl und Verwaltung von Fahrrädern im Firmenfuhrpark achten sollten.

Unterschiede zwischen Diensträdern und Privaträdern

Das Jobrad als umweltfreundliche Alternative: Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern ein umweltfreundliches Dienstrad zur Verfügung, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Mitarbeiter zu motivieren, umweltbewusst zu handeln.

Ein Dienstrad kann für Unternehmen eine attraktive Option sein, um ihre Mitarbeiter umweltfreundlicher zur Arbeit zu befördern. Im Vergleich zum Dienstwagen ist das Dienstrad jedoch noch relativ unbekannt. Das Interesse an E-Bikes und Pedelecs hat jedoch durch die Corona-Pandemie stark zugenommen, da viele Arbeitnehmer aufgrund von Homeoffice-Möglichkeiten und vermindertem öffentlichem Nahverkehr ihr Mobilitätsverhalten verändert haben. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern daher Diensträder an. Arbeitgeber sollten jedoch beachten, dass Diensträder bestimmte steuerliche und versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllen müssen.

Kostenersparnis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Diensträder bieten Arbeitnehmern eine umweltfreundliche Alternative zum Auto und fördern die körperliche Gesundheit durch regelmäßige Bewegung. Außerdem kann das Angebot eines Dienstrads als Benefit dazu beitragen, die Attraktivität des Arbeitgebers zu erhöhen und gleichzeitig die Mitarbeitergesundheit und -motivation zu fördern.

Sonderregelungen für Elektrofahrräder

Dienstwagen und Dienstfahrräder werden steuerlich gleich behandelt. Arbeitnehmer können ein E-Bike für den Arbeitsweg und private Touren nutzen. Die Anfahrt zur Arbeit mit dem Dienstrad muss nicht versteuert werden, aber die private Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar, der monatlich zu versteuern ist, basierend auf der unverbindlichen Bruttopreis-Empfehlung des Herstellers.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sich ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung finanzieren. Die Änderung der Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge führt dazu, dass Arbeitnehmer weniger zahlen. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls, da er weniger für Versicherungen zahlen muss. Der Arbeitgeber kann sich auch an den Kosten beteiligen.

Pendler können für ihre Arbeitswege eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung angeben. Wenn der Arbeitgeber ein Dienstrad kostenlos zur Verfügung stellt, gibt es keine steuerlichen Auswirkungen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Leasing und die Versicherung des Dienstrads als Betriebsausgaben.

Elektrofahrräder als Dienstfahrzeuge

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern als Dienstrad eine breite Palette von Fahrrädern und E-Bikes anbieten, darunter Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs, die bis zu 25 km/h elektrische Unterstützung bieten. Neben Fahrradherstellern und -händlern können auch Leasing- und Finanzdienstleister diese im Rahmen von Leasing- oder Mietkaufangeboten bereitstellen.

S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h werden steuerlich als Elektro-Dienstwagen behandelt und gelten als Kraftfahrzeuge. Für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte müssen 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Nutzung eines S-Pedelecs erfordert einen Führerschein, Versicherungsschein und Helm.

Leasingunternehmen bieten Diensträder an

Unternehmen, die Diensträder im Leasing anbieten, sind unter anderem JobRad, LeaseRad, BusinessBike und Eurorad. Regionale Anbieter sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden, um das passende Angebot zu finden.

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