Fahrradfahren auf dem Gehweg

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Fahrradfahren auf dem Gehweg: Per Straßenverkehrsordnung nur unter Einschränkungen erlaubt, doch vielerorts täglich praktiziert. Meist aus Sicherheitsgründen und dennoch verboten.

Fahrradfahren auf dem Gehweg: Das sagt die StVO

Die Straßenverkehrsordnung regelt ganz klar, wer wo fahren darf. Doch sie nennt auch Ausnahmen. So in § 2 Abs. 5, wo es heißt, dass Kinder bis zum achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren dürfen. Sie dürfen nur dort den Radweg benutzen, wo dieser baulich von der Straße getrennt ist. Eine auf die Fahrbahn aufgemalte Linie ist keine „bauliche Trennung“, ein Kind unter acht Jahren darf hier demnach nicht fahren.

Wenn nun Eltern ihrem kleinen Schatz ein neues Fahrrad gekauft haben, zum Beispiel von diesem Onlineshop für Fahrräder, sich vom Fachhändler gut beraten fühlen und für die nötige Sicherheitsausrüstung gesorgt haben, sollten sie auch wissen, wo sie wie fahren dürfen. Im besten Fall beinhaltet die Beratung beim Fachhändler nicht nur die Auskunft zu den verschiedenen Größenvarianten und Fahrradtypen, sondern auch zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr!

Wichtig für Eltern: Wenn sie als Aufsichtsperson mit dem Kind zusammen radeln, dürfen sie ebenfalls den Gehweg benutzen und müssen nicht auf der Straße unterwegs sein. Sie haben sich aber gegenüber Fußgängern vorsichtig und vor allem rücksichtsvoll zu verhalten. Fährt das Kind aber nicht selbst mit dem Rad, sondern sitzt im Fahrradsitz bei Mama oder Papa oder befindet sich im Fahrradanhänger, dürfen die Eltern den Gehweg ebenfalls nicht benutzen. Sie müssen auf die Straße ausweichen, denn die genannte Ausnahme in der StVO sieht nur die oben genannten Fälle für die Benutzung des Gehwegs vor.

Leider sieht der Alltag auf deutschen Straßen durchaus anders aus und zeigt, dass die Ausnahme zur Regel wird. So sind vielerorts erwachsene Radfahrer auf Gehwegen zu sehen und sind dort nicht selten äußerst rücksichtslos gegenüber Fußgängern. So verwundert es nicht, dass diese sich empören und nicht bereit sind, den Gehweg mit Radfahrern zu teilen.

Video: Was mache ich, wenn…Fahrradfahren im Sommer | Galileo | ProSieben

Fahrradfahren auf dem Gehweg: Wann ist es grundsätzlich möglich?

Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge die Straße zu benutzen haben, wobei das Verkehrsrecht auch Fahrräder als Fahrzeuge definiert. Als Ausnahme gelten nur die oben bereits erwähnten Kinder, wobei es noch eine weitere Ausnahme gibt. Kinder bis zum 10. Lebensjahr haben die Wahl, ob sie auf Rad- oder Gehwegen unterwegs sind. Sie müssen nicht mehr die Gehwege nutzen, sondern dürfen sich im normalen Verkehr bewegen. Das Verkehrsrecht spricht dabei von der „Benutzungspflicht oder –möglichkeit des Gehwegs“.

Möglich ist aber auch, dass der Bürgersteig per Verkehrszeichen für Radfahrer freigegeben ist und die entsprechende Beschilderung „Radfahrer frei“ dort steht. Zugelassen ist dort aber nur der langsame Radverkehr, schnelle Radler müssen sich weiterhin im normalen Straßenverkehr einordnen. Dazu kommt das Verkehrszeichen für den „gemeinsamen Fuß- und Radweg“, das wiederum keine Benutzungspflicht für Radfahrer vorsieht.

Wer sich von der Fahrschule her nicht mehr daran erinnern kann, hier eine kleine Auffrischung: Ist das blaue Hinweisschild für die gemeinsame Nutzung des Bürgersteigs mittig durch einen Querstrich getrennt, so heißt das, dass Radfahrer und Fußgänger vermischt auf dem Weg unterwegs sind.

Sie müssen sich an keine besondere Ordnung halten, sollen nur grundsätzlich Rücksicht aufeinander nehmen. Ist das Schild jedoch durch einen senkrechten Strich geteilt, bekommt jede „Verkehrsteilnehmerart“ einen halben Weg. Das heißt, Radfahrer und Fußgänger sind parallel zueinander unterwegs und müssen an eine Bahn halten.

Radfahrer sind grundsätzlich die schwächeren Verkehrsteilnehmer und haben motorisierten Fahrzeugen nichts entgegenzusetzen.

Radfahrer sind grundsätzlich die schwächeren Verkehrsteilnehmer und haben motorisierten Fahrzeugen nichts entgegenzusetzen.(#01)

Schutz beim Fahrradfahren auf dem Gehweg: In den Fällen ist er nötig

Radfahrer sind grundsätzlich die schwächeren Verkehrsteilnehmer und haben motorisierten Fahrzeugen nichts entgegenzusetzen. Das Verkehrsrecht versucht daher, sie besonders zu schützen und öffnet entsprechend gerade an Engstellen oder besonders gefährlichen Straßen die Gehwege für den Radverkehr. Wichtig ist aber immer, dass sich die Radfahrer entsprechend verhalten und Rücksicht gegenüber den Fußgängern nehmen.

Als vertretbar wird die Öffnung der Gehwege überall dort gesehen, wo höchstens ein oder zwei Fußgänger pro Radfahrer vorkommen, was bedeutet, dass das Verkehrsaufkommen sehr gering ist. Außerdem müssen die Wege breit genug sein, damit der Radfahrer überhaupt am Fußgänger vorbeikommen kann. Die Gehwegbreite darf nicht schmaler als 2,5 Meter sein. Außerdem wird davon ausgegangen, dass den Weg pro Stunde nicht mehr als 70 Personen nutzen. Ist die Fläche breiter (ab vier Meter), können bis zu 150 Personen und bis zu 50 Fahrräder in der Stunde gezählt werden, was noch als akzeptabel gilt.

Fußgänger haben hier immer „Vorfahrt“! Das heißt, sie genießen eine Bevorrechtigung, und wenn es zu einem Zusammenprall kommen sollte, wird in der Regel der Radfahrer den größten Teil der Schuld zugesprochen bekommen.

Auch wenn der Schutz der Radfahrer im Straßenverkehr wichtig ist, gibt es dennoch Situationen, in denen das Verkehrsrecht darauf verzichtet, dass sich Radfahrer und Fußgänger die Gehwege teilen.

Dies ist unter anderem in den folgenden Fällen so:

  • neben den Straßen gibt es Hauptradrouten
  • entlang der Straße gibt es überdurchschnittlich viele Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • der Weg wird durch besonders schutzbedürftige Fußgänger genutzt (z. B. Kinder auf dem Weg zu Schule und Kindergarten)
  • es grenzen viele Grundstückszugänge an
  • die Längsneigung des Weges beträgt mehr als drei Prozent

Immer wieder werden Wege freigegeben, die später wieder zu reinen Gehwegen werden müssen. Gründe sind nicht selten die Nichtbeachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit das Benehmen der Radfahrer. Fahrradfahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wo alle Teilnehmer miteinander klarkommen! Das gilt auch für die Aufsichtsperson, die ihr Kind beim Fahren begleitet.

Sie darf hier nur Fahrradfahren, weil sie einen zusätzlichen Schutz für den kleinen Fahranfänger bedeutet, und sollte dementsprechend besondere Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern walten lassen. Das kann auch mal bedeuten, absteigen zu müssen und einen Fußgänger vorzulassen. Bei Konflikthäufungen und ständigen Beschwerden werden viele Zusatzzeichen, die die gemeinsame Nutzung des Gehwegs erlauben, wieder entfernt.

Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge die Straße zu benutzen haben, wobei das Verkehrsrecht auch Fahrräder als Fahrzeuge definiert.

Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge die Straße zu benutzen haben, wobei das Verkehrsrecht auch Fahrräder als Fahrzeuge definiert.(#02)

Fahrradfahren und Gehwege: So läuft es an der Ampel

In kleineren Ortschaften ist dies sicherlich kaum ein Problem, in der Stadt jedoch schon: Was macht der Radfahrer, wenn er beim Fahrradfahren auf dem Gehweg an einer Ampel steht? Die Antwort darauf ist ganz einfach, denn in der Regel ist die Ampel für diese doppelte Nutzung abgestimmt und regelt entsprechend den Straßenverkehr. Das bedeutet, dass kombinierte Ampeln verwendet werden, die sowohl den Fußgänger als auch den Radfahrer zeigen.

Die Regeln für Radfahrer besagen hier ganz klar, dass sie wie jeder andere auch das Grün abwarten müssen, ehe sie die Straße überqueren können. Ist an der Ampel nur das Symbol für den Fußgänger zu sehen, muss sich der Radfahrer so verhalten, als wäre er ebenfalls ein Fußgänger. Er nutzt also die grüne Phase für Fußgänger aus, um über die Straße zu gelangen.

Begleitet ein Erwachsener als Aufsichtsperson ein Rad fahrendes Kind, sollten beide an der Ampel absteigen und über die Straße laufen. Das Verkehrsrecht schreibt dies nicht explizit vor, es ist jedoch aus Sicherheitsgründen sinnvoller.

Wer mit dem Fahrradanhänger unterwegs ist, sollte dementsprechend nicht nur sein Tempo anpassen, sondern muss bei seinem Verhalten auch die Breite seines Gefährts überdecken.

Wer mit dem Fahrradanhänger unterwegs ist, sollte dementsprechend nicht nur sein Tempo anpassen, sondern muss bei seinem Verhalten auch die Breite seines Gefährts überdecken. (#03)

Richtiges Verhalten beim Fahrradfahren auf dem Gehweg

Nicht nur, dass sich eine erwachsene Aufsichtsperson an das Tempo des kindlichen Radfahrers anpassen muss, so sollen sich grundsätzlich alle Radfahrer an das Tempo auf dem Gehweg anpassen. Beim Fahrradfahren können hohe Tempi erreicht werden, ein Ausweichen ist damit schwieriger und birgt ein hohes Risiko. Das geltende Recht im Straßenverkehr sieht vor, dass Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn sie auf dem Gehweg unterwegs sind. Der Fußgänger hat Vorrang und braucht besonderen Schutz.

Wer mit dem Fahrradanhänger unterwegs ist, sollte dementsprechend nicht nur sein Tempo anpassen, sondern muss bei seinem Verhalten auch die Breite seines Gefährts überdecken. Der Fahrradanhänger lässt sich schwerer navigieren und benötigt mehr Platz. Wer damit ausweichen muss, kann leicht ins Schlingern geraten. Es ist daher sinnvoll, lieber langsamer zu fahren und sein Verhalten anzupassen, als plötzlich in hohem Tempo ausweichen zu müssen und ein Kippen zu riskieren.

Ebenfalls wichtig: die Beleuchtung! Laut StVO muss jedes Fahrrad, welches am Straßenverkehr teilnimmt, über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Das heißt, dass sowohl das Fahrrad als auch der Fahrradanhänger hinten mit einem roten Licht ausgestattet sein müssen, vorn muss das Licht hell sein. Das Argument, dass die Straßenlampen Beleuchtung genug seien, ist nicht ausreichend.

Video: Die 5 größten Irrtümer beim Fahrradfahren

Hinweise zum Fahrradfahren auf dem Gehweg

Auch viele wissen, dass das Fahrradfahren auf dem Gehweg nicht erlaubt ist, finden sie es dennoch weniger schlimm, als die Straße zu nutzen. Dort ist es angesichts zahlreicher Raser einfach nicht sicher! Dieses Argument zieht aber leider nicht und kommt es zu einem Unfall, kann der Radfahrer sogar die alleinige Schuld zugesprochen bekommen. Wer dennoch dort unterwegs sein möchte, sollte wenigstens absteigen und sein Rad schieben. Das gilt auch dann, wenn Radwege zwar vorhanden, aber in einem schlechten Zustand sind und nicht genutzt werden können.

Interessant ist, dass die meisten Unfälle nicht Zusammenstöße mit Fußgängern sind, sondern mit Fahrzeugen. Diese kommen plötzlich aus Grundstückszufahrten oder Tiefgaragen und queren den Fußweg. Das dürfen sie auch, wenn auch nur in Schrittgeschwindigkeit. Wenn es dem Autofahrer aber gelingt, zu beweisen, dass er tatsächlich so langsam gefahren ist (eventuell durch Zeugenaussagen), so bekommt der Fahrradfahrer die Schuld bei einem Zusammenstoß, wenn er den Fußweg genutzt hat. Da hilft es auch nichts, auf die ausreichende Beleuchtung hinzuweisen und damit anzudeuten, dass der Autofahrer den Radler doch hätte sehen müssen.

Ebenso schlechte Karten hat der Radfahrer, der vom Fußweg aus die Straße kreuzt. Der Straßenverkehr hat immer Vorfahrt, egal, ob nach Meinung des Radlers „rechts vor links“ gelten müsste oder er sich parallel zur Hauptstraße befand und eine Nebenstraße kreuzen wollte. Für den Fußweg gilt diese Regelung nicht, wer hier mit dem Rad unterwegs ist, muss immer die Vorfahrt der Fahrzeuge beachten. Auch muss der Autofahrer, der von der Haupt- in die Nebenstraße einbiegt, keine Radfahrer beachten, wenn diese auf dem Gehweg unterwegs sind. Beim Fahrradfahren haben sie nur Vorfahrt, wenn sie auf einem Radweg fahren.

Im Prinzip gilt also, dass jeder beim Fahrradfahren auf dem Gehweg allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt lassen sollte. Sicher ist sicher!


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Sundry Photography -#01: NadyaEugene-#02: Dan Race-#03: allanw

2 Kommentare

  1. Hallo

    Fahrradfahren auf dem Gehweg. Ein Thema was fürs kommende Frühjahr wieder sehr aktuell ist.
    Ich fahre sowohl Fahrrad als auch Auto.
    Kenne also durchaus beide Seiten.
    Was mir allerdings auffällt, dass für manche Radfahrer keine Regeln gelten. Zwischendurchfahren, einfach mal schnell über die Ampel, den Gehweg fahren.
    Auf der Straße fahren obwohl es einen Radweg gibt. Die Kleidung schwarz und total schlecht zu erkennen.

    So wird das Verhältnis zwischen Auto und Radfahrer nicht besser.

  2. Hallo Nicole

    Auch mir passiert es immer wieder, wenn ich morgens um halb sieben auf die Arbeit fahre, dass auf der Straße die Fahrradfahrer unterwegs sind. Auf einmal tauchen sie auf, total schlecht beleuchtet, die Kleidung meist Grau oder Schwarz. Oft genug muss ich einen Schlecker nach links machen und erstmal durchatmen weil ich so erschrocken war.
    Hab ich schon erwähnt, dass es natürlich einen Fahrradweg gibt?
    Man möchte ja niemanden verletzten und das Ein oder das andere könnte der Radler auch dazu beitragen

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